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Gesellschafter:
Axel Spanjardt
Heidi Röser-Mogge

Verantwortlich für den Inhalt:
Heidi Röser-Mogge

Amtsgericht Düsseldorf HRA 1686
Steuernummer: 133/5709/1357

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen ELBAX OHG WERKZEUGE

Für alle Lieferungen gelten, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, die der Käufer mit der Annahme der bestellten Ware anerkennt.

Wird unser Angebot vom Käufer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, so gelten auch dann nur unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Unsere Angebote sind freibleibend.

Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns als bindend schriftlich bestätigt werden. Teillieferungen sind zulässig. Lieferverzug setzt angemessene Frist- und Nachfristsetzung voraus und berechtigt den Käufer lediglich zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art.

Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen werden 3 % Skonto gewährt. Werden Zahlungen später als 30 Tage nach Rechnungsdatum geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe unseres Zinsaufwandes für kurzfristige Bankkredite in Anrechnung gebracht.

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Verpfändung und Sicherheitsübertragung ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist der Lieferer hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach Empfang der Lieferung anzuzeigen, andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Mehrere Nachbesserungsversuche sind zulässig. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für Mängel des vom Besteller angelieferten Materials haften wir nicht. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgemäße Ausführung. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung - auch für das Mahnverfahren – ist Düsseldorf.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam und verbindlich.

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